Sufizentrum Braunschweig
  Salaat (Gebet)
 

Das Buch über Salaat (Gebet)

DIE ZEITEN FÜR SALAAT

Die Zeit für Fajr Salaat beginnt beim echten Morgengrauen und dauert bis unmittelbar vor Sonnenaufgang.

Die Zeit für Zuhr Salaat beginnt beim Sinken der Sonne (vom Zenith am Mittag) und dauert bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Schatten die gleiche Länge erreichen, wie die (aufrecht) stehenden Schattenspender zuzüglich zu dem "Originalschatten" (das ist die Länge des Schattens zu dem Zeitpunkt, als die Sonne im Zenith stand).

Dieser "Originalschatten" sollte (in den mittleren Breiten der nördlichen Hemisphäre) eineinhalb Qadam (ein Qadam ist ein siebtel der Länge von einem Ding) im Hochsommer ausmachen. In den drei Monaten vor und nach der Sommersonnenwende verlängert sich das Maß um ungefähr ein Qadam (in diesem Fall wurden sieben Monate des Jahres berücksichtigt. Fünf Monate bleiben über, zwei vorher, zwei nachher und einer dazwischen, der Monat der Wintersonnenwende). In den zwei Monaten vor und nach der Wintersonnenwende verlängert sich das Maß des "Originalschattens" um zwei Qadam. Im Monat der Wintersonnenwende selbst, verlängert sich dieser um zweieinhalb Qadam. Dies sind die Lehren der Imame Abu Yusuf und Muhammad und die Mehrheit der Imame (einschließlich Imam Malik, Shafei und Ahmad ibn Hanbal) schließen sich an. Gemäß einer Quelle ist dies auch die Ansicht des Imam Abu Hanifa. Nichts desto trotz ist es die Lehre des Imams, auch die Fatwaaa (Rechtsentscheidung) lautet demgemäß, daß die Zeit für Zuhr solange andauert, bis die Länge des Schattens einer aufrecht stehenden Sache gleich zweimal der Länge dieser Sache mißt, wenn der Originalschatten dabei berücksichtigt wurde.

Die Zeit für Asr Salaat beginnt mit dem Ende der Zeit für Zuhr und dauert so lange, wie die Sonne ihre Strahlkraft nicht verliert. Dann kommt jedoch eine Zeit, in der es Makruh ist, Asr zu verrichten, bis zum Sonnenunterang. Trotzdem ist es erlaubt, in dieser Zeit Asr Salaat dieses Tages (nicht ein Qasaa Salaat) zu verrichten, obschon es äußerst Makruh ist. Andere Salaats, ob Fardh oder Nafl, dürfen in dieser Zeit nicht verrichtet werden.

Die Zeit für Maghrib Salaat beginnt nach dem Sonnenuntergang und dauert gemäß den meisten Imamen bis zu der Zeit, in der die vorherrschende Farbe am Horizont Rot ist. Gemäß Imam Abu Hanifa dauert die Zeit länger, d.h. bis die vorherrschende Farbe am Horizont Weiß ist. Wenn schon eine Menge Sterne zu sehen sind, wird die Verrichtung von Maghrib Salaat Makruh.

Die Zeit für 'Ishaa Salaat beginnt nach der Zeit für Maghrib und dauert bis durch die halbe Nacht. (Das erste Drittel ist das beste (Mustahabb), und bis zur Hälfte der Nacht gilt unbeschränkte Erlaubnis für die Verrichtung. Obwohl es auch in der zweiten Hälfte der Nacht gestattet ist, 'Ishaa Salaat zu verrichten, wird es doch nicht geschätzt und ist Makruh.)

Die Zeit für Witr Salaat dauert von der Beendigung des 'Ishaa Gebets bis zur Morgendämmerung.

Es ist Mustahabb, die Verrichtung von Zuhr Salaat während der heißen Jahreszeit etwas hinauszuschieben, 'Ishaa kurz vor dem Ende des ersten Nachtdrittels zu verrichten und Fajr Salaat im ersten Licht des Tages zu halten, sodaß noch genügend Zeit bleibt, um Fajr in Masnun für den Fall zu wiederholen, daß zuvor irgendein Fehler passiert sein sollte, der das Gebet ungültig gemacht hat.

Während des Sonnenaufgangs, zum Sonnenhöchststand und während des Sonnenuntergangs darf außer Asr Salaat des selben Tages (nicht Qasaa für Asr Salaat eines anderen Tages) kein Salaat verrichtet werden, auch kein Sajda Tilaawat (Niederwerfung auf Grund der Rezitation bestimmter Qur'anverse) und kein Janaasa Salaat (Totengebet).

Während der Zeit für Fajr ist es Makruh, irgendein Nafl Salaat zu verrichten, außer für Fajr Salaat. Qasaa kann jedoch gehalten werden. Das gleiche gilt für die Zeit nach der Verrichtung von Asr, bevor und nachdem die Sonne blaß geworden ist, bis Maghrib (Sajda Tilaawat kann in diesen Perioden jedoch ausgeführt werden).

 

Drittes Kapitel:

ADHAN

Es ist Sunnat, vor Salaat Adhan (Aufruf zum Gebet) und Iqamat (zweiter Aufruf, unmittelbar nach dem Salaat beginnt) zu rezitieren (gleichgültig ob Salaat rechtzeitig, vorgezogen oder als Qasaa verrichtet wird).

Die Details betreffend das Wie und Was des Adhan sind so gut bekannt, daß es nicht notwendig ist, sie hier zu erwähnen.

Für einen Musaafir (Reisender) ist es Makruh, Adhan auszulassen.

Für jemanden, der Salaat zu Hause verrichtet, ist der Adhan der Stadtmoschee ausreichend.

(Der Adhan darf nicht gerufen werden: von einer unreinen, betrunkenen oder verrückten Person und nicht von einer weiblichen Person.)

 

Viertes Kapitel:

SALAATS VORBEDINGUNGEN

1. Körperliche Tahaarat von sowohl Haqiqi als auch Huqmi Najaasat.

2. Tahaarat der Kleidung.

3. Tahaarat der Örtlichkeit, an der Salaat verrichtet wird.

4. Hinwendung zur Qibla.

5. Bedeckung (zumindest) der Aurat; für den Mann vom Nabel bis unter die Knie und für die Frau der gesamte Körper, ausgenommen Gesicht, die Hände und die Füße.

MASALAH: Sollte ein Viertel (eines Körperteils, der bedeckt sein muß,) entblößt werden, so wird Salaat ungültig.

Die bei einer Frau herabhängenden Haupthaare werden rechtlich als eigener Körperteil betrachtet, und daher wird Salaat ungültig, wenn ein Viertel der Haare (während Salaat) einer Frau unbedeckt bleibt.

MASALAH: Jene Person, die keine Kleider besitzt (keine reinen Kleider oder überhaupt keine oder nicht genügend, um die Aurat zu bedecken), kann Salaat ohne diese (oder mit soviel wie vorhanden) verrichten.

MASALAH: Wenn die Richtung der Qibla unbekannt oder ungewiß ist (und es unmöglich ist, sie mit einiger Sicherheit festzustellen), muß eine Schätzung vorgenommen und Salaat in der so bestimmten Richtung verrichtet werden. Es nicht gestattet (in solch einer Situation), Salaat ohne vorangegangene Schätzung zu verrichten.

MASALAH: Sollte es jemandem aus Gründen der Sicherheit oder Angst vor Krankheit nicht möglich sein, die Richtung der Qibla einzuhalten, kann er sein Salaat in der für ihn angemessenen Richtung verrichten.

MASALAH: Eine berittene Person in der Wüste (oder anderer Wildnis) kann Naf1 (aber nicht Fardh) (während des Reitens) in jeder Richtung, in der sie unterwegs ist, verrichten.

MASALAH: Die Stimme einer Frau ist ebenfalls Teil ihrer Aurat. Sollte eine Frau daher (in Gegenwart eines Nicht-Mahram (potentieller Ehepartner)) ihr Salaat laut verrichten, wird ihr Salaat ungültig. (Hingegen ist nichts einzuwenden wenn sie alleine Salaat verrichtet oder eine Jamaat (Gemeinschaft) ausschließlich für Frauen leitet und dabei laut rezitiert.)

MASALAH: Niyyat (Absichtserklärung) ist eine weitere Voraussetzung für Salaat. Für Nafl Salaat (wie Sunnat und Taraawih) genügt eine allgemeine Niyyat. Für Fardh und Witr Salaat muß eine spezifische Niyyat vor dem Eröffnungs Takbir gemacht werden. Der Muqtadi (der hinter einem Imam betet) muß in seine Niyyat einschließen, daß er einem bestimmten Imam folgt. Er ist aber nicht verpflichtet, die Anzahl der Rakaat in Niyyat festzulegen.

 

Fünftes Kapitel:

DIE SÄULEN DES SALAAT

Die erste Säule ist das Eröffnungs Takbir, auch Tahrima genannt, für welches (wie für die restlichen Säulen des Salaat) alle Dinge Vorbedingungen sind, welche auch für Salaat Vorbedingungen darstellen, wie Tahaarat, Bedeckung der Aurat, Hinwendung zur Qibla und Niyyat. Zu den Säulen zählen weiters zwei Rakaat und Qada (sitzende Position) am Ende von Fajr Salaat; vier Rakaat und Qada am Ende von Zuhr, Asr und 'Ishaa Salaat; drei Rakaat und Qada am Ende von Maghrib und Witr Salaat und zwei Rakaat und Qada am Ende von Nafl Salaat.

Fardh in jedem Rakaat sind gemäß allen Imamen:

1. Qiyaam, (stehende Position)

2. Ruku, (gebeugte Position)

3. Sajda, (Niederwerfung)

4. Qiraat; (Rezitation des Qur'an) gemäß den Imamen Shafei und Ahmad ist Qiraat Fardh in jedem Rakaat jedes Salaats; gemäß Imam Abu Hanifa ist es Fardh in nur zwei Rakaat eines jeden der fünf täglichen Salaats, in allen drei Rakaat von Witr Salaat und in jedem der zwei Rakaat von Nafl Salaat.

Gemäß Imam Abu Hanifa beträgt die Länge, welche Fardh für Qiraat ist, ein Ayat (Vers) (egal wie lange dieser ist).

5. Gemäß den Imamen Shafei, Ahmad (und Malik) ist Qiraat der Sura Fatiha ebenfalls Fardh in jedem Rakaat, und gemäß ihrer Lehre ist das "Bismillah" ein Ayat der Sura Fatiha.

6. In Sajda ist es Fardh, mit dem Nasenrücken und der Stirn den Boden zu berühren, obwohl es genügt, wenn zwingende Umstände dies verlangen, daß nur einer dieser beiden Teile den Boden berührt. Gemäß den Imamen Shafei und Ahmad ist es nicht nur notwendig, mit der Stirn und der Nase den Boden zu berühren, sondern auch mit den Händen, Knien und Zehen beider Füße.

7. Tartib oder die Ausführung (all dieser oben erwähnter Säulen) in einer genauen Reihenfolge ist Fardh, außer für die zweite Sajda. Das heißt, wenn der Musalli (der Salaat verrichtet) im ersten Rakaat einmal Sajda ausgeführt hat und auf das zweite Mal vergißt, wird sein Salaat nicht Fasid (ungültig). Im zweiten Rakaat wird er jedoch drei Mal Sajda ausführen und dann das notwendige Sajda Sahw (Niederwerfung des Vergessens) zu machen haben (ein eigenes Kapitel: über Sajda Sahw folgt).

Ibn Hunan, ein ägyptischer Hanafi Gelehrter im 8. Jh. berichtet folgendes aus dem Buch "Al Kafy"von Al Hakim: "Wenn jemand sein Salaat beginnt und Qiraat und Ruku ordentlich ausgeführt hat, dann aber auf Sajda vergißt und statt dessen wieder Qiyaam (stehende Haltung) einnimmt, Qiraat ausführt und dann ohne Ruku direkt in Sajda geht, gelten alle diese Handlungen wie ein Rakaat. Wenn er zuerst Ruku ausführt, dann in Qiraat steht, dann wieder Ruku und dann Sajda ausführt, zählt dies ebenfalls wie ein Rakaat. Auch wenn er zuerst zwei Sajdas ausführt, dann in Qiraat steht und in Ruku übergeht, jedoch dabei Sajda übergeht und statt dessen wieder die stehende Haltung einnimmt, dann in Qiraat steht und anschließend ohne Ruku direkt in Sajda übergeht, gilt dies als ein Rakaat. Weiters, wenn er ohne Sajda im ersten Rakaat Ruku und dann wieder ohne Sajda Ruku im zweiten Rakaat einnimmt und sich dann im dritten Rakaat gleich in Sajda begibt und Ruku dabei ausläßt, gilt all das wie ein Rakaat." (In allen fünf Fällen wird es notwendig, Sajda Sahw zu verrichten.)

8. Erste Qada und die Rezitation (in dieser Position) von Tashahhud in dieser Position und zweite Qada und Rezitation von Tashahhud sind Fardh für Imam Ahmad. Imam Abu Hanifa erachtet diese Dinge für Wajib (praktisch gesehen ist kein Unterschied zwischen dem, was Fardh, und dem, was Wajib ist; die Einhaltung beider ist wesentlich. Juristisch besteht jedoch ein Unterschied. Siehe letzter Abschnitt, Kapitel: 6, Buch über Salaat).

9. Die Rezitation von Darud in der Schluß-Qada nach Tashahhud ist gemäß den Imamen Ahmad und Shafei Fardh.

10. Salaam ("Asalamu alaikum wa Rahmatullah") in der Schluß-Qada am Ende von Salaat zu sagen, ist eine Säule in Salaat und gemäß den drei Imamen Shafei, Ahmad und Malik Fardh. Gemäß Imam Abu Hanifa ist dies Wajib.

11. Die Takbirs ("Allahu Akbar" zu sagen) bei jedem Senken und Heben des Kopfes (jedesmal, wenn die Stellung in Salaat geändert wird); in Ruku ein Mal "Subhana Rabbi al Azim" in Sajda ein Mal "Subhana Rabbi al A'ala", "Sami Allahu li man hamidah", wenn man (nach Ruku) kurz zur stehenden Stellung zurückkehrt, und zwischen den beiden Sajdas "Rabbi fir li" zu sagen, ist alles Fardh gemäß Imam Ahmad ibn Hanbal. Trotzdem wird gemäß demselben Imam Salaat nicht Fasid wenn jemand diese Dinge zu sagen vergißt.

12. Gemäß Imam Abu Hanifa ist es dem Muqtadi (der hinter einem Imam Salaat verrichtet) absolut untersagt, hinter einem Imam Qiraat zu halten, denn Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, hat gesagt: "Wer einen Iman hat, für den ist Qiraat des Imam auch Qiraat für ihn selbst."

Sechstes Kapitel:

WAS IN SALAAT WAJIB IST

Gemäß Imam Abu Hanifa sind 15 Dinge in Salaat Wajib:

1. Qiraat (Rezitation) von Fatiha.

2. Zusätzlich Qiraat einer Sura oder eines langen Ayat in jedem Rakaat eines Nafl oder Witr Salaat und in zwei Rakaat jedes Fardh Salaat.

3. Zuordnung von Qiraat zu den ersten beiden Rakaat.

4. Auf die Abfolge der Sajdas (Niederwerfungen) achtzugeben.

5. Eine Stellung für eine Weile beizubehalten (bevor man die nächste einnimmt).

6. Qiyam (stehende Stellung) (nach Ruku wieder einzunehmen). In der Fatwaa des Qasi Khan steht geschrieben, daß wenn der Musalli Ruku ausgeführt hat und sich dann in Sajda begibt, ohne Qiyam noch einmal eingenommen zu haben, sein Salaat gemäß den Imamen Abu Hanifa und Muhammad nicht Fasid wird, obschon er Sajda Sahw (Prostration "des Vergessens")zu machen haben wird.

7. Jalsa (sitzende Position) zwischen den beiden Sajdas.

8. Erste Qada.

9. Rezitation von Tashahhud, während man sich (das erste Mal in Qada) darin befindet.

10. Die ordentliche Ausführung jeder Säule von Salaat, d.h. wenn der Musalli nach dem ersten Ruku noch ein Ruku macht oder drei Sajdas verrichtet oder Darud nach der ersten Rezitation in Tashahhud spricht, so hat er in allen diesen Fällen Sajda Sahw zu machen.

11. Die Rezitation von Tashahhud in der Schluß-Qada.

12. Die Abhaltung von Qiraat durch den Imam mit vernehmlicher Stimme in zwei Rakaat von Fajr, Maghrib, 'Ishaa, Jumuah, den beiden 'Id Salaats, schweigend in Zuhr, Asr und Nafl Salaats.

13. Beendigung des Salaats mit Salaam (As-Salamu alaikum wa Rahmatullah).

14. Rezitation von Duaa Qunut in Witr Salaat.

15. Die zusätzlichen Takbirs in beiden 'Id Salaats.

Im Fiqh (Recht) von Abu Hanifa besteht ein Unterschied zwischen Fardh und Wajib. In der Praxis bedeutet das: Wird etwas ausgelassen, das Fardh ist, wird Salaat Fasid; wird etwas ausgelassen, das Wajib ist, (wird Salaat nicht Fasid, es) muß jedoch Sajda Sahw verrichtet werden. Wurde Sajda Sahw verrichtet, ist Salaat akzeptabel. Wird Sajda Sahw jedoch nicht verrichtet oder etwas, das Wajib ist, absichtlich ausgelassen, dann muß Salaat wiederholt werden. Die anderen Imame unterscheiden nicht in dieser Weise zwischen beiden (Fardh und Wajib), obleich sie es verlangen; daß Sajda Sahw gemacht wird, wenn gewisse Dinge, die entweder Wajib oder Sunnat sind, ausgelassen werden.

Ergänzung zum sechsten Kapitel:

SAJDA SAHW

MASALAH: Sajda Sahw (wird in folgender Weise verrichtet): Nach (der Beendigung des Salaats mit) den Salaats (vorzugsweise nach dem ersten Salaam, obwohl es nichts ausmacht, wenn beide Salaams schon gesprochen wurden) werden zwei zusätzliche Sajdas gemacht, gefolgt von Tashahhud, Darud und Duaa. Dann wird Salaat durch die Wiederholung der Salaams vollendet.

Wenn der Musalli Sajda Sahw verrichtet, ehe er ein Salaam gesprochen hat, so gilt dies als korrekt.

Wenn in einem Salaat mehrere verschiedene Wajib Elemente ausgelassen wurden, dann ist trotzdem ein Mal Sajda Sahw ausreichend.

Der Masbuq (Zuspätgekommene) muß dem Imam in Sajda Sahw folgen, selbst wenn der Fehler des Imams passiert ist, bevor sich der Masbuq der Jamaat (Gemeinschaft) angeschlossen hat. Sollte jedoch der Masbuq bei der Beendigung seines Salaats einen Fehler begehen, während der Imam Salaat mit der Jamaat schon abgeschlossen hat, muß er Sajda Sahw für sich alleine verrichten.

MASALAH: Die Verrichtung der täglichen fünf Fadh Salaats in einer Jamaat ist gemäß Imam Ahmad Fardh, obwohl die Salaats auch angenommen werden, wenn sie nicht in einer Jamaat verrichtet werden. Gemäß Imam Shafei ist dies Fardh ul Kifaya, (d.h. es ist Fardh, daß es eine Jamaat für die täglichen fünf Fardh Salaats gibt, aber nicht, daß es Fardh für jedermann ist, daran teilzuhaben. Wenn niemand daran teilhat, ist jeder in der Gemeinde dieser Masjid (Moschee) für die Nichteinhaltung von etwas Fardh verantwortlich). Gemäß den Imamen Abu Hanifa und Malik ist Jamaat Sunnat Muakada (empfohlen), was die nächste Stufe nach Wajib ist.

Für den Fall, daß man Jamaat versäumen könnte, (da die Zeit zu kurz ist,) können die beiden Sunnat Rakaat von Fajr, Salaat das wichtigste aller Sunnat Salaats ausgelassen werden.

Sollten die (muslimischen) Bewohner einer Stadt, (in der islamisches Recht herrscht,) gemeinsam die Verrichtung von Salaat in Jamaat aufgeben, so sollten sie (wenn notwendig) in einen Kampf verwickelt werden, (bis sie wieder einverstanden sind, sich wie Muslime zu benehmen und die islamischen Verordnungen zu achten und aufrecht zu erhalten).

MASALAH: Eine Jamaat nur aus Frauen bestehend ist gemäß Imam Abu Hanifa Makruh (verpönt). Die anderen Imame halten dies für Mubah (gestattet).

MASALAH: Der geeignetste Imam (in Abwesenheit des ernannten Imam) ist jene Person, die (besser als jeder andere der Anwesenden) den Qur'an auswendig kann und die Masalahs betreffend Salaat kennt (so viele wie z.B. in diesem Buch). Dann kommt jene Person, die am besten mit Shariat vertraut ist (nicht nur mit den Masalahs von Salaat) und den Qur'an genügend kennt, um Salaat zu halten (Dies ist die Meinung von Abu Yusuf) die meisten Imame hingegen (einschließlich Abu Hanifa) sind der Meinung, daß die umgekehrte Reihenfolge die richtige (den am meisten mit Shariat (islamischer Rechtskörper) Vertrauten und Gebildeten vorzuziehen) ist. (Die Fatwaa ist hier mit Imam Abu Hanifa).

Es ist gestattet, jedoch Makruh, daß ein (bekannter notorischer) Übertreter, die Pflichten eines Imam übernimmt.

Ein männlicher Erwachsener, der in der Lage ist, Salaat zu verrichten, darf dies als Muqtadi (hinter einem Imam Betender) nicht hinter einem Kind, einer Frau oder einem Ungebildeten (jemandem, der nicht aus dem Qur'an rezitieren kann) tun. Auch kann jemand, der Fardh Salaat verrichtet, nicht hinter einem Imam Muqtadi werden, der Nafl (einschließlich Sunnat) Salaat verrichtet (darauf haben besonders die Zuspätkommenden bei Taraawih zu achten).

Sollte ein Ungebildeter als Imam für jemanden, der den Qur'an liest, und noch einen Ungebildeten Salaat verrichten, wird für alle drei Salaat Fasid.

Salaat hinter einem Muhdith (jemand ohne Wudhu) ist nicht gestattet.

Sollte der Imam sein Salaat verderben, so ist auch das Salaat des Muqtadi verdorben.

Salaat eines stehenden Muqtadi hinter einem sitzenden Imam und das eines Mutawassi (jemand mit Wudhu) hinter einem Mutayammum (jemand mit Tayammum) ist gestattet.

Salaat einer Person, die fähig ist, Ruku und Sajda auszuführen, hinter einer Person, die dazu nicht in der Lage ist, ist nicht gestattet.

MASALAH: Wenn nur ein Muqtadi mit einem Imam Salaat verrichtet, so hat dieser parallel rechts von dem Imam zu stehen.

Verrichten zwei oder mehrere Muqtadis Salaat hinter einem Imam, so stehen sie hinter diesem.

Steht jemand alleine hinter einer Reihe Muqtadis und verrichtet Salaat, so ist dies Makruh. Gemäß Imam Ahmad ist dies Haraam.

Sollte ein Muqtadi sein Salaat (auch nur wenige Zentimeter) vor dem Imam verrichten, so wird sein Salaat ungültig.

Der Imam des Hadith, Ibn Majah, berichtet auf Gewähr des Anas, daß Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, gesagt hat, daß Salaat im eigenen Haus den Segen eines Salaat birgt, Salaat in der nächsten Masjid den Segen von 25 Salaats, Salaat in der Masjid, wo Jumuah gehalten wird, den Segen von 500 Salaats, Salaat in der Masjid al Aqsaa den Segen von 1000 Salaats und Salaat in der Masjid al Haram den Segen von 10.000 Salaats.

Siebentes Kapitel:

WIE SALAAT ZU VERRICHTEN IST

In Übereinstimmg mit der Sunnat (Gepflogenheit des Gesandten) wird Salaat wie folgt verrichtet:

Nach dem Ruf des Adhan und wenn der Muezzin (Gebetsrufer) in Iqaamat zu den Worten "Hayya 'alas-Salaah" kommt, erhebt sich der Imam (und mit ihm die Muqtadis). Wenn der Muezzin die Worte "Qad Qaamat is Salaah" ruft macht der Imam Takbir und (zur gleichen Zeit oder etwas davor) sein Niyyat und hebt seine Hände (mindestens) bis zu den Ohr(läppch)en. Die Meinung des Imam Abu Yusuf und die Fatwaa der Gelehrten der Hanafi Schule ist, daß der Imam nicht Takbir machen sollte, bevor der Muezzin Iqaaamat beendet hat.

Nach dem Takbir des Imam sagt der Muqtadi (für sich selbst) Takbir und behält seine Hände, die rechte über die linke gelegt, knapp über dem Nabel. Dies ist die Meinung des Imam Abu Hanifa.

Die Hände einer Frau sollten bei Takbir nur bis zu den Schultern gehoben werden. Anschließend sollte sie ihre Hände über der Brust falten.

Danach rezitieren der Imam, Munfarid (der Salaat für sich allein verrichtet) und Muqtadi schweigend: "Subhaanak Allahhumma wa bi Hamdika wa Tabaarakas muka wa Taala Jadduka wa la ilaha ghairuka" (wenn der Muqtadi zu spät in die Jamaat kommt, braucht er dies nicht zu sprechen, wenn der Imam laut rezitiert).

Danach rezitieren der Imam und der Munfarid (nicht der Muqtadi) schweigend: "A'udhu bi-Llahi min ash Shaitani-r Rajim" und "Bismillah". Der Masbuq, nachdem der Imam Salaat beendet hat, wenn er in Qasaa steht (und nachholt, was immer er an Rakaat versäumt hat), sagt ebenfalls "A'udhu" und "Bismillah".

Danach rezitieren der Imam und der Munfarid Sura Fatiha, und danach wird laut "Amiin" gesagt.

Der Imam und der Munfarid rezitieren als nächstes eine Sura (oder entsprechende Ayats, wie oben erklärt).

Sunnat (betreffend der Rezitation in Salaat) ist es unter normalen Umständen (nicht während einer Reise oder in Angst vor einem feindlichen Angriff), in Fajr und Zuhr Salaat aus den "Tiwaal Mufassal" oder einer der Suras von der Sura Hujaraat bis Sura Buruj; in Asr und 'Ishaa Salaat aus den "Ausaat Mufassal" oder aus einer der Suras von Sura Buruj bis Sura Bayyina und in Salaat ul Maghrib von den "Qissar Mufassal" oder aus einer der Suras von Sura Bayyina bis zum Ende des Qur'an zu rezitieren.

Trotzdem ist es nicht Sunnat, diese Regel ohne Ausnahme zu befolgen, denn Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, pflegte manchmal die letzten beiden Suras in Fajr Salaat zu rezitieren und Sura Najm und Sura Mursalaat in Maghrib Salaat.

Sollten sowohl der Imam als auch die Muqtadis bereit und willig sein, für längere Zeit zu stehen, dann kann der Imam in Länge aus dem Qur'an rezitieren. Der Kalif Abu Bakr Siddiq (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben) war dafür bekannt, die Sura Baqara in einem Rakaat des Fajr Salaat zu rezitieren. Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, rezitierte die Sura A'araaf in zwei Rakaat des Maghrib Salaat. Der Kalif Uthman (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben) rezitierte des öfteren die Sura Yusuf in Fajr Salaat.

Auf jeden Fall ist es verpflichtend, die Verhältnisse der Muqtadis in Betracht zu ziehen. Als der Sahaaba Muaz ibn Jabal (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben) die Sura Baqara in 'Ishaa Salaat rezitierte, beschwerte sich einer der Muqtadis darüber bei Rasulullah, Friede und Segen Allahs sei auf ihm. Darauf ließ Rasulullah (Friede und Segen Allahs ruhen ewiglich auf ihm) Muaz zu sich rufen und sagte: "Muaz, was bist du? Ein Unruhestifter? Rezitiere etwas wie "Sabbihism" (Sura A'ala) oder "Wash-Shams" (Sura Shams, beide von den Ausaat Mufassal)." Bei dieser Sache gilt es immer auf die Wünsche der Muqtadis achtzugeben.

Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf ihm, pflegte des öfteren die Sura Alif Lam Mim, Sajda und die Sura Dahr in Jumuah bei Fajr Salaat zu rezitieren.

Der Muqtadi hat (während Salaat) schweigend seine Aufmerksamkeit den Rezitationen des Imams zu widmen.

In Nafl Salaat ist es Sunnat, (schweigend) Duaa zu halten, wenn Verse mit subtileren Dingen vorgetragen werden, und Istighfar (um Vergebung von Allah zu erbitten), wenn grundlegende Dinge erwähnt werden. Bei der Erwähnung von Jahannam (Hölle) sollte man um Zuflucht bitten, und wenn Jannat (Paradiesgarten) erwähnt wird, sollte man um Aufnahme bitten.

Gemäß Imam Abu Hanifa ist es nicht Sunnat, bei Takbir, wenn man sich von der stehenden Stellung in Ruku begibt, beide Hände zu heben. Es gibt jedoch viele Imame, welche dies für Sunnat halten (das eindeutige Gewicht aus Hadith liegt jedoch beim einmaligen Heben der Hände am Beginn von Salaat).

In Ruku sollten beide Hände mit gespreizten Fingern die Knie umfassen. Der Kopf und der Rücken sollten in gerader Linie mit dem Gesäß sein.

Die Zeitspanne, welche man in Ruku zubringt, sollte der Zeit angemessen (nicht unbedingt gleich lang) sein, welche man in Qiyam verbracht hat.

In Ruku sollten die Worte "Subhaana Rabbi al Azim" eine ungerade Anzahl oft wiederholt werden. Die geringste Anzahl ist nach der Sunnat drei Mal.

Der Muqtadi muß dem Imam in Ruku und Sajda folgen und darf auch sonst keine Stellung in Salaat vor dem Imam einnehmen.

Dann (nach Ruku) hebt der Imam den Kopf und dann der Muqtadi, und gemäß Imam Abu Hanifa sagt der Imam: "Sami Allahu li man hamidah", und der Muqtadi sagt (in stillem Refrain): "Rabbana lak al Hamd". Der Munfarid rezitiert beide Phrasen.

Dann, nach erfolgtem Takbir, begibt man sich so in Sajda, daß zuerst die Knie und darauf die Hände zu Boden gebracht werden. Die Nase und die Stirn sollten zwischen die Hände gesetzt werden, deren Finger auseindergespreizt in die Richtung der Qibla weisen sollen. Die Arme sollen nicht an den Rippen anliegen, der Bauch nicht die Schenkel und die Schienbeine nicht den Boden berühren.

Die Stellung der Frau in Sajda soll so sein, daß sie sich möglichst nahe am Boden befindet, und all ihre Glieder sollen eng aneinander gebracht werden.

Die in Sajda vorgeschriebene Zeit soll der Zeit, die man in Ruku und Qiyam verbracht hat, angemessen sein.

In Sajda sollen die Worte "Subhaana Rabbi al A'ala" eine ungerade Anzahl oft wiederholt werden. Die mindeste Anzahl gemäß der Sunnat ist drei Mal.

Nach einem erneuten Takbir wird kurz die sitzende Stellung (Jalsa) eingenommen. In dieser Position (in Nafl Salaat) können die Worte "Allahummagh fir li war ham ni wah dini war zuq ni warfa' ni waj bur ni" rezitiert werden. Darauf wird nach erneutem Takbir Sajda wie zuvor ausgeführt.

Nach erneutem Takbir erhebt sich der Musalli, indem er zuerst den Kopf, dann die Hände und dann die Knie hebt, und nun verrichtet er ein zweites Rakaat genauso wie das erste, außer daß Thanaa ("Subhanak Allahumma...") und Ta'awwuz ("Audhu...") dabei weggelassen werden.

Bei der Beendigung des zweiten Rakaat (wenn der Musalli sein zweites Sajda beendet hat) sollte der linke Fuß (seitlich) auf den Boden gelegt werden, und den rechten läßt man aufrecht stehen (die Zehen am Boden, und die Ferse ragt aufrecht in die Höhe). Die Zehen beider Füße sollen (in dieser sitzenden Stellung) in die Richtung der Qibla zeigen. Die Hände sollte man auf den Schenkeln über den Knien ruhen lassen. Der Ringfinger und der kleine Finger der rechten Hand sollten aneinanderliegen (seitlich des Mittelfingers). Der Daumen sollte den Mittelfinger (an der Fingerspitze) berühren sodaß der Shahaadat-Finger (Zeigefinger) freigelassen wird. Nach der Auffasung aller vier Imame ist es Sunnat, mit diesem Finger zu zeigen, wenn man Tashahhud rezitiert (man hebt den Zeigefinger beim Wort "La" und läßt ihn bei den Worten "ill Allah" wieder fallen).

In der ersten Qada ist nur Tashahhud zu rezitieren.

Nach dem Takbir erhebt sich der Musalli zu einem dritten Rakaat. An dieser Stelle ist es gemäß einigen Imamen, aber nicht nach den Imanen Abu Hanifa und Shafei, Sunnat, beide Hände zu heben (sobald die stehende Stellung oder Qiyam wieder eingenommen wurde).

Im dritten und vierten Rakaat (von Fardh Salaat) wird nur mehr Bismillah und Sura Fatiha schweigend rezitiert.

Wenn das dritte und vierte Rakaat beendet sind, wird die Position der Schluß-Qada eingenommen, und nachdem Tashahhud rezitiert wurde, Darud gesprochen.

Danach kann jede Qur'an oder Masnun (aus Hadith) Duaa gesprochen werden.

Die weibliche Musalli sollte in der ersten wie in der Schluß-Qada mit dem Gesäß auf dem Boden sitzen und beide Beine so zusammenlegen, daß sie rechts vom Körper hervorragen.

Der Musalli sollte (nach Duaa) zuerst nach rechts "As Salamu alaikum wa Rahmatullah" sagen und dann nach links. Niyyat des Munfarid (bei Salaam) sollte sein, die Engel anzusprechen; Niyyat des Imam, die Engel und die Muqtadis; Niyyat der Muqtadis, den Imam, die anderen Muqtadis und die Engel anzusprechen.

Jedes Salaat sollte in Demut und mit Konzentration verrichtet werden.

Wenn sich der Muqtadi in der stehenden Position befindet, sollten seine Augen auf jenen Punkt gerichtet sein, an dem in Sajda seine Stirn den Boden berührt.

Nach den Salaams kann der Musalli Ayat ul Kursi (Thronvers) einmal rezitieren, "Subhaan Allah" drei Mal, "Al Hamdu Lillah" drei Mal, "Allahu Akbar" drei Mal und Kalima Tauhid (Bekenntnis der Einheit Gottes) ein Mal (in den Ahadith sind viele solcher Formulierungen erwähnt. Wichtig ist es dabei, zu wissen, daß diese kein Teil von Salaat und daher für eine ordentliche Verrichtung von Salaat nicht wesentlich sind).

Kapitel Acht:

WAS WUDHU IN SALAAT BRICHT

Sollte jemandes Wudhu während Salaat brechen (ungültig werden), so muß er gehen und Wudhu erneuern. Danach kann an der Stelle wieder begonnen werden, an der man unterbrochen hat. Für den Munfarid ist es trotzdem besser, noch einmal neu zu beginnen.

Sollte dies dem Imam passieren, so muß er einem (Muqtadi) bedeuten, nach vorne zu kommen, um seinen Platz einzunehmen. Danach kann er gehen, um sein Wudhu zu erneuern. Wenn der Imam zurückkommt (und Salaat immer noch besteht), hat er sich der Reihe der Muqtadis anzuschließen.

Der Muqtadi in dieser Situation sollte, (wenn möglich) nach der Erneuerung seines Wudhu versuchen, an seinen alten Platz zurückzukehren. Bei seiner Rückkehr sollte er zuerst alles ausführen, was man in seiner Abwesenheit verrichtet hat, wenn auch ohne Qiraat, und dann schließt er sich wieder dem Salaat des Imam an. Hat der Imam Salaat bereits beendet, wenn der Muqtadi zurückkommt, so hat dieser die Wahl entweder an seinen alten Platz zurückzukehren oder in der Nähe der Stelle, an der er Wudhu gemacht hat sein Salaat zu beenden.

Wenn der Musalli (vor dem ersten Tashahhud) sein Wudhu absichtlich bricht, dann wird sein Salaat Fasid.

Sollte der Musalli in Salaat sein Bewußtsein verlieren, einen Samenerguß haben, laut lachen, mit soviel Najaasat beschmutzt werden, daß diese Menge ihn von Salaat abhält, verwundet werden, (sodaß Blut fließt) oder die Masjid (oder im Freien, Jamaat) verlassen, weil er glaubt, sein Wudhu wäre gebrochen, um dann festzustellen, daß dies ohnehin nicht geschehen ist - in all diesen Fällen wird sein Salaat Fasid und es wird ihm nicht gestattet, dort weiterzumachen, wo er aufgehört hat. (Er muß noch einmal von vorne beginnen.) Wenn er jedoch glaubt, sein Wudhu wäre gebrochen, (und er unterbricht sein Salaat,) ohne die Masjid oder seinen Platz in Jamaat zu verlassen, dann darf er sein Salaat an jener Stelle fortsetzen, an der er unterbrochen hat (wenn er bemerkt, daß sein Wudhu doch noch intakt geblieben ist).

Sollte das Wudhu des Musallis nach der Rezitation des (letzten) Tashahhud brechen, so darf er nach der Erneuerung seines Wudhu Salaat beenden, (indem er die Stellung der Schluß-Qada einnimmt) und die Salaams spricht.

MASALAH: Wenn der Imam, nachdem sein Wudhu gebrochen ist, die Verantwortung Salaat zu beenden, einem Masbuq (der zuspätgekommen ist) übertragen hat, so hat dieser Salaat anstelle des Imams zu beenden. Dann muß jedoch der Masbuq einem Mudrik (der vor Beginn des Salaats bereits anwesend war) bedeuten, nach vorne zu kommen, um die Salaams zu sprechen (um so das Salaat zu beenden, welches der Imam begonnen hat). Dann wird sich der Masbuq erheben, um sein eigenes Salaat zu beenden.

MASALAH: Bricht Wudhu eines Musalli, wenn dieser sich in Ruku oder Sajda befindet, so muß er (nach der Erneuerung seines Wudhu) dieses Ruku oder Sajda wiederholen und von da an weitermachen, bis sein Salaat beendet ist.

Sollte sich der Musalli, wenn er sich in Ruku oder Sajda befindet, daran erinnern, daß er es unterlassen hat, (z.B.) eine Sajda im ersten Rakaat zu verrichten oder daß er Sajda Tilaawat ausgelassen hat, so sollte er diese Sajda (entweder) sofort (oder am Ende von Salaat durch Sajda Sahw) nachholen. Es ist Mustahabb, die vergessene Sajda sofort (auf die augenblicklich auszuführende Sajda, in der man sich befindet,) nachzuholen, auch wenn dies nicht unbedingt notwendig ist.

Wenn das Wudhu des Imam bricht und es ist nur ein Muqtadi anwesend und dieser ist ein erwachsener Mann, so wird dieser, ohne daß es der Imam besonders bedeuten muß, sein Khalifa (Stellvertreter). Ist in solch einem Fall der Muqtadi eine Frau oder ein Kind, so wird dieses Salaat, sowohl das des Imams, als auch das des Muqtadi Fasid. (Nachdem der Imam sein Wudhu erneuert hat, haben sie noch einmal zu beginnen.)

MASALAH: Sollte der Imam sich nicht zu rezitieren in der Lage fühlen, kann er einem Muqtadi anzeigen, sein Khalifa zu werden; dies unter der Bedingung, daß er (der Imam) bisher nicht für das Salaat ausreichend rezitiert hat (war dies bereits der Fall, braucht er nur Ruku zu tun).

MASALAH: Wenn sich jemand dem Salaat eines Imams (spät) anschließt, so hat er sein Salaat an der Säule zu beginnen, an der der Imam im Moment ist. Ist der Imam in Ruku, dann gilt dies, als hätte er an einem ganzen Rakaat teilgenommen (selbst wenn er Qiyam, Qiraat usw. versäumt hat). Sollte er nach dem (Takbir für das Erheben aus Ruku) dazukommen, so hat er dieses Rakaat versäumt. Wenn der Imam Salaat beendet hat, so wird der Masbuq vervollständigen, was für sein eigenes Salaat fehlt.

Die zwei Grundsätze, die der Masbuq beachten muß, wenn er Salaat für sich selbst beendet, sind folgende:

1. Bezüglich der (fehlenden) Rezitation: Das Salaat des Masbuq sollte so, als wie vom Anfang ausgeführt werden.

2. Bezüglich Qada (wann und wieviele): Diese Angelegenheit wird vom Ende des Salaat bestimmt.

Das heißt, nach Beendigung des Salaats durch den Imam, wenn sich der Masbuq erhebt, um sein eigenes Salaat zu vervollständigen, sollte er zuerst Thanaa, Tawwuz und Bismillah rezitieren.

Weiters: Hat der Masbuq ein Rakaat von Fajr mit dem Imam verrichtet, zwei Rakaat von Maghrib oder drei Rakaat von einem Salaat, welches aus vier Rakaat besteht, dann wird er in dem letzten Rakaat, welches er für sich alleine verrichtet, Fatiha und eine weitere Sura (oder Entsprechendes) rezitieren.

Hat er mit dem Imam nur ein Rakaat aus einem Salaat verrichtet, welches aus vier Rakaat besteht, wird er in den ersten beiden Rakaat, welche er für sich alleine verrichtet, Fatiha und eine weitere Sura rezitieren. Im dritten und im letzten Rakaat wird er nur Fatiha rezitieren.

Ein Beispiel soll dieses Prinzip, welches für den Masbuq gilt, veranschaulichen: Wenn der Masbuq ein Rakaat aus Maghrib mit dem Imam verrichtet, so sitzt er mit ihm für dessen Schluß-Qada. Wenn er anschließend sein Salaat alleine beendet, wird der Masbuq zwei weitere Qadas ausführen. Das deshalb, weil das Ende seines Salaats zwei Rakaat entfernt ist und in den beiden letzten Rakaat aus Maghrib jeweils Qada auszuführen ist (wäre dem Masbuq dieses Prinzip nicht bekannt gewesen, hätte er annehmen können, daß er nur ein Qada auszuführen hätte, da Maghrib zwei Qadas beinhaltet und er ein Qada mit dem Imam bereits verrichtet hat).

MASALAH: Sollte es geschehen, daß sich der Musalli nach der Verrichtung zweier Rakaat gedankenlos zu einem dritten Rakaat erhebt, ohne sich zuerst in Qada begeben zu haben, dann gilt, wenn er sich noch nahe dem Boden befindet, daß er, wenn er sich erinnert, noch schnell Qada einnehmen kann, und Sajda Sahw wird in diesem Fall nicht notwendig. Befindet er sich schon mehr der stehenden Stellung nahe, so wird sein Fardh Salaat (nicht Nafl) Fasid, wenn er sich wieder niedersetzt. Statt dessen hat er fortzufahren und am Ende seines Salaats Sajda Sahw zu verrichten.

Sollte sich der Musalli nach vier Rakaat zu einem fünften erheben, dann kann er sich, wenn er seinen Irrtum bemerkt, solane er nicht schon Sajda gemacht hat, sofort wieder in die Schluß-Qada begeben und Sajda Sahw verrichten. Sollte er jedoch bereits Sajda begonnen haben, wird sein Fardh Salaat Fasid, und wenn er nunmehr beschließt, sein (jetzt Nafl) Salaat weiter zu machen, wird er nach einem sechsten Rakaat die Salaams geben und Sajda Sahw verrichten; er kann auch, wenn er will, Schluß-Qada einnehmen und ohne ein sechstes Rakaat seine Salaams geben. In diesem Fall gelten seine vier Rakaat als Nafl und sein fünftes Rakaat als Fasid.

Kapitel Neun:

QASAA

Sollte die Zeit für Salaat verstrichen sein, so muß Qasaa mit Adhan und Iqaamat verrichtet werden (genau so als verrichtete man Salaat zur richtigen Zeit).

Qasaa von einem Salaat, welches laut in Jamaat verrichtet wird, muß ebenfalls laut verrichtet werden. Wird es jedoch von jemandem alleine verrichtet, kann dies auch leise getan werden (oder laut, wie der Musalli will; besser ist es jedoch laut).

MASALAH: Es ist Fardh, Qasaa von versäumten Salaats in chronologischer Reihenfolge auszuführen. Gemäß Imam Abu Hanifa gilt dies auch für Witr Salaat, obwohl es nur ein Wajib Salaat ist. (Wird es als Qasaa verrichtet, muß dies nach 'Ishaa Salaat getan werden, denn die Reihenfolge dieser beiden ist Fardh.)

Wenn jemand, obwohl er weiß, daß er Qasaa zu erfüllen hat, zuerst Salaat der Stunde verrichtet, dann wird dieses Salaat, (selbst wenn es zur rechten Zeit verrichtet wird,) ungültig (denn die Reihenfolge wurde nicht eingehalten).

Wenn (nachdem z.B. Fajr ausgelassen und dann Zuhr verrichtet wurde) Qasaa für ein versäumtes Salaat (Fajr) vor einem zweiten chronologisch folgenden Salaat (Asr) gemacht wird, dann wird der Fardh Status des ersten (Zuhr) ungültig. (Statt dessen gelten diese vier Rakaat als Nafl. Qasaa muß daher für Zuhr gemacht werden und dann kann Asr rechtzeitig verrichtet werden.)

Wurden fünf Salaats zur richtigen Zeit verrichtet, bevor Qasaa für ein versäumtes Gebet gemacht wurde, so werden diese fünf Salaats ungültig. Wird vor Qasaa für ein versäumtes Salaat ein sechstes Salaat verrichtet, dann gelten diese sechs, gemäß Imam Abu Hanifa als korrekt.

MASALAH: Sollte jemand aus Vergeßlichkeit ohne Wudhu 'Ishaa Salaat verrichtet haben und dann Sunnat und Witr mit Wudhu verrichten, dann muß er gemäß Imam Abu Hanifa sein Sunnat (nicht Witr) wiederholen, nachdem er Qasaa für 'Ishaa verrichtet hat.

MASALAH: Es gibt drei Dinge, die es unnötig machen, Salaats in ihrer Reihenfolge nachzuholen:

1. Zeitmangel für das anstehende Salaat (z.B. Jemand ging ins Bett, ohne 'Ishaa zu verrichten und erwacht einige Minuten vor Sonnenaufgang, sodaß nur mehr genug Zeit bleibt, um das vorgesehene Fajr Salaat zu verrichten),

2. Vergeßlichkeit (verrichtet jemand Asr und hat aber vergessen, daß er Zuhr versäumt hat, so ist sein Asr Salaat korrekt und er ist nur für Qasaa des versäumten Zuhr Salaat verantwortlich).

3. Der Umstand, daß jemand für sechs oder mehr versäumte alte oder neue Salaats verantwortlich ist. Wenn später alle versäumten Salaats nachgeholt werden, wird es erneut notwendig, alle Salaats in ihrer Reihenfolge zu verrichten. Ist jemand für sechs oder mehr versäumte Salaats verantwortlich und holt einige nach, sodaß weniger als sechs nachzuholen übrigbleiben, so ist es gemäß der Meinung einiger notwendig, die verbliebenen Salaats in der richtigen Reihenfolge nachzuholen. Die Fatwaa ist jedoch, daß es nicht notwendig ist, die Reihenfolge einzuhalten, solange nicht alle versäumten Salaats nachgeholt sind.

Zehntes Kapitel:

WAS SALAAT BEEINTRÄCHTIGT ODER UNGÜLTIG MACHT

MASALAH: Folgendes macht Salaat ungültig:

1. Reden; ungeachtet ob dies absichtlich geschieht oder der Musalli nur kurz eingenickt ist (und im Schlaf spricht).

2. Duaa für etwas, wofürfür man genauso gut irgendeine Person bitten könnte (z.B. "0 Allah, gib mir ein Paar neue Schuhe"). Duaa für etwas, das nur in der Macht Allahs liegt, wie z.B. Vergebung, macht Salaat nicht ungültig.

3. Wehklagen.

4. Stöhnen, auch wenn der Musalli krank ist.

5. Schreien oder sich vor Schmerzen oder wegen Alltagssorgen krümmen, außer der Imam oder der Musalli rezitierte über Jannat oder Jahannam.

6. Husten ohne Grund.

7. Jemandem auf sein Niesen antworten.

8. Auf gute Nachrichten z.B. mit "A1 Hamdu Lillah" zu reagieren.

9. Auf überraschende Nachrichten z.B. "Subhaan Allah" zu sagen.

10. Auf schlechte Nachrichten z.B. "In naa Lillahi wa in naa ilaihi Raajiun" zu sagen.

MASALAH: Wenn der Musalli einem Imam souffliert (wenn dieser einen Vers vergessen hat), der nicht sein Imam ist, so wird das Salaat des Musalli Fasid. Souffliert er seinem eigenen Imam, so wird sein Salaat nicht beeinträchtigt (es ist besser, dem Imam nur dann zu soufflieren, wenn dieser weniger rezitiert hat, als für das Salaat notwendig ist).

Wenn der Musalli jemanden absichtlich grüßt oder jemandem auf einen Gruß antwortet, so wird sein Salaat Fasid. Wenn er irrtümlich Salaams gibt (nicht weil er grüßt, sondern weil er meint, damit sein Salaat zu beenden), wird sein Salaat nicht ungültig.

Rezitation (des Salaats) direkt von einer Abschrift abgelesen, Essen, Trinken und übermäßige Bewegungen machen Salaat ungültig. Eine übermäßige Bewegung ist jede, zu der man beide Hände benötigt. Gemäß manchen Ulemaa ist eine übermäßige Bewegung jene, wenn sie von jemand anderem bemerkt wird und diesen denken läßt, daß die sich bewegende Person nicht Salaat verrichtet. Nach der Meinung anderer ist eine übermäßige Bewegung jede, die der Musalli selbst als solche erkennt.

Wird Sajda auf Najaasat ausgeführt, wird Salaat Fasid.

Beginnt der Musalli, während er sich in Salaat befindet, ein neues Salaat, indem er Takbir spricht, wird sein erstes Salaat Fasid. Beginnt er jedoch dasselbe Salaat noch einmal, so wird dieses nicht Fasid (und wird in sein Buch der guten Taten als Nafl Salaat eingetragen).

Lockert der Musalli mit seiner Zunge Reste einer Mahlzeit von zwischen seinen Zähnen und schluckt diese und sie sind nicht größer als eine Kichererbse, so wird sein Salaat nicht Fasid. Sind die Reste jedoch größer, so wird sein Salaat ungültig.

Achtet der Musalli auf eine Schrift an der Wand oder in einem Buch und nimmt ihre Bedeutung auf, wird sein Salaat nicht Fasid.

Wenn jemand an einem Musalli vorbeigeht, während sich dieser in Salaat befindet, sei es im Freien oder in einem geschlossenen Raum, wird sein Salaat nicht Fasid. Derjenige, welcher vorbeigegangen ist, hat in jedem Fall eine Missetat begangen, wenn er geistig gesund ist, außer der Ort, an dem Salaat verrichtet wurde, liegt höher als der Kopf des Vorübergehenden.

Sunnat (wenn Salaat im Freien verrichtet wird) ist es für den Musalli, daß er eine Sutra errichtet (einen Stab oder Stock, zumindest eine Spanne oder ca. 23 cm hoch). Der Stock sollte zumindest einen Finger dick sein und vor ihm, ein wenig aus der Mitte, in den Boden gesteckt werden. Die Sutra nur auf den Boden zu legen, anstatt sie in den Boden zu stecken oder eine Linie in den Staub zu ziehen, ist von keinem Nutzen.

Eine Sutra vor dem Imam ist genug für die ganze Jamaat.

Ein Musalli kann, wenn er keine Sutra vor sich hat (obwohl es besser ist, dies nicht zu tun), den Vorübergehenden durch ein Zeichen mit dem Kopf oder den Augen oder durch die Worte "Subhaan Allah" oder durch beides warnen. (Obwohl dies Makruh ist.)

Wenn Salaat auf einem am Boden ausgebreiteten Tuch verrichtet wird, von dem ein Teil (nahe dem Rand) unrein ist, so ist Salaat ordentlich, egal ob sich die unreine Seite bewegt, wenn die reine Seite beweget wird.

Wenn Salaat auf einem langen Stück Stoff verrichtet wird, von dem ein Teil von dem Musalli als Kleidung getragen wird, und davon ein Teil unrein ist, so wird sein Salaat ungültig, wenn der Musalli seinen Teil bewegt und sich dadurch der unreine Teil ebenfalls bewegt. Bewegt sich dabei der unreine Teil nicht, so ist sein Salaat gültig.

MASALAH: Mit den Kleidern oder am Körper herumzutändeln ist während Salaat Makruh, solange die Bewegungen nicht übermäßig sind. Sind die Bewegungen übermäßig, wird Salaat Fasid.

Den Kies auf dem Boden für Sajda während Salaat zu glätten, außer Sajda wäre anders nicht möglich, ist Makruh.

Fingerschnippen oder -knacken oder mit der Hand am Bauch herumzuspielen ist Makruh.

Das Gesicht nach links oder rechts zu drehen, selbst wenn die Schultern auf die Qibla gerichtet bleiben, ist Makruh.

Zu sitzen (anstatt die ordentliche Qada Haltung einzunehmen) wie ein Hund (mit dem Gesäß und den Händen am Boden und die Knie gegen die Brust) ist Makruh.

Folgendes ist in Salaat Makruh:

1. Den Unterarm während Sajda auf den Boden zu setzen (außer der Musalli ist eine Frau).

2. Jemandes Gruß mit einer Bewegung der Hand zu beantworten.

3. Mit gekreuzten Beinen in Fardh Salaat (ohne triftigen Grund) zu sitzen.

4. Die Kleider zusammenzuraffen, um sie vor Staub zu schützen.

5. Ein Stück Kleidung (wie ein Schal) vom Kopf oder den Schultern baumeln zu lassen, ohne die Enden zu befestigen.

6. Gähnen.

7. Den Körper zu strecken, um die Müdigkeit loszuwerden (ist man müde, ist es besser, auszuruhen).

8. Die Augen geschlossen zu halten. Der Musali sollte sich angewöhnen, wenn er steht, die Augen an den Ort zu heften, den er in Sajda mit dem Kopf berührt.

9. Die Finger durch die Haare gleiten zu lassen, während man Salaat verrichtet.

10. Salaat ohne Kopfbedeckung zu verrichten, außer dies geschieht aus Demut oder Selbsterniedrigung.

11. Mit den Fingern die Anzahl der Verse oder Tasbihs zu zählen, obwohl dies gemäß den Imamen Abu Yusuf und Muhammad nicht Makruh ist.

12. Wenn der Imam alleine in der Mihraab (Nische, in welcher nur der Vorbeter während eines, in Gemeinschaft verrichteten Salaats zu stehen kommt) in der Masjid steht, während die hinter ihm Rezitierenden draußen stehen oder wenn er über ihnen (auf einem Podest) steht.

13. Wenn der Muqtadi alleine in einer Reihe steht, wenn vor ihm noch Platz wäre. Ist kein Platz für ihn mehr da, kann er jemanden aus der Reihe vor ihm herausziehen und die beiden beginnen eine neue Reihe.

14. Kleider zu tragen, auf denen Tiere oder Menschen abgebildet sind. Salaat an einem Ort, an dem sich das Bild eines Lebewesens an einem Ehrenplatz befindet (z.B. an der Wand, egal ob links oder rechts oder vor dem Musalli). Befindet sich die Abbildung hinter dem Musalli oder auf dem Boden (z.B. als Muster auf einem Teppich), ist Salaat nicht Makruh. Ist die Abbildung einer Landschaft oder eines Lebewesens ohne Kopf vorhanden, ist Salaat auch nicht Makruh.

MASALAH: Es ist nicht Makruh, eine Schlange oder einen Skorpion in Salaat zu töten (auch wenn eine übermäßige Bewegung dazu notwendig ist).

Es ist für den Imam nicht Makruh, Sajda in der Mihrab der Masjid zu machen, wenn er während der Rezitation außerhalb der Mihrab (Gebetsnische in Richtung Mekka, in welcher der Imam den Musallis vorsteht) steht.

Es ist nicht Makruh, Salaat zu verrichten, wenn man dabei den Rücken von jemandem vor sich h

 
  Gesamt: 1094186 Besucher