Sufizentrum Braunschweig
  Haqqani Trust - Zakat
 



Allgemeine Fragen zur Zakat und Zakat ul-Fitr

 

Die Zakat, die Läuterungsabgabe ist eine religiöse Verpflichtung für alle Muslime, die genügend Besitz haben, um Zakat geben zu können. Die Zakat-Zahlung ist ein wichtiger Bestandteil jeder islamischen Gemeinschaft, da sie auf einer Seite die ökologische und soziale Sicherheit und auf der anderen Seite das Gemeinschaftsgefühl zwischen den Menschen fördert.

1. Was ist der Unterschied zwischen Zakat und Steuern?

Während die Zakat eine Beziehung zwischen Mensch und Gott ist, sind Steuern eine rein weltliche Angelegenheit zwischen Bürger und Staat. Die Zakat ist eine gottesdienstliche Handlung (Ibada) nur für Muslime, Steuern dagegen sind eine zivile Verpflichtung sowohl für Muslime als auch für Nichtmuslime.

2. An wen wird Zakat gezahlt?

Allah, der Erhabene sagt:

{Wahrlich, die Abgaben sind für die Armen und die Bedürftigen und für die mit ihrer Verwaltung Beauftragten und für die, deren Herzen gewonnen werden sollen, für die (Befreiung von) Sklaven und für die Verschuldeten, für die, die sich für die Sache Allahs einsetzen, und für Reisende; dies ist ein Gebot von Allah. Und Allah ist Allwissend, Allweise.}[1]
Dieser segensreiche Vers macht deutlich, an wen die Zakât zu entrichten ist:

 
1. Die Armen (fuqarâ’): Jene, die gemäß der religiösen Vorgaben nicht als besitzend gelten, d.h. keine Güter in der Größenordnung des Nisâb besitzen. Solche Personen dürfen Zakât annehmen, auch wenn sie Arbeit haben und über Arbeitskraft verfügen. 

 

2. Die Bedürftigen (masâkîn): Jene, die kein tägliches Essen haben, die in extremer weise arm sind.

 

3. Die mit ihrer Verwaltung Beauftragten (´âmilîna ´alayhâ): Die mit der Erhebung der Zakât Betrauten.
 

4. Diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen (mu’allafat qulûbuhum): Jene, deren Herzen für den Islam erwärmt werden sollen.

 

5. Die Sklaven (fî r-riqâb): Jene, die mit ihren Besitzern eine Vereinbarung über ihren Freikauf aus der Sklaverei getroffen haben.

 

6. Die Verschuldeten (ghârimîn): Solchen Personen, deren Schulden ihren Besitz übersteigen, darf ebenfalls Zakât gegeben werden.

 

7. Die sich für die Sache Allahs einsetzen (fî sabîliLlah): Jene, die auf dem Wege Allahs kämpfen, jene, die zur Pilgerfahrt aufgebrochen und auf dem Weg dorthin mittellos geworden sind, jene, die zum Nutzen der Menschen und der Gemeinschaft des Islam zum Wohlgefallen Allahs Wissen erwerben und jene, die (Nichtmuslimen) den Islam vermitteln.

 

8. Reisende (ibni sabîl): Auch wenn sie in ihrem Heimatland begütert sein sollten, darf Reisenden, denen auf der Reise das Geld ausgegangen ist, Zakât gezahlt werden

Qur’ân, 9:60


3. Wie wird Zakat gezahlt?
Die Entrichtung der Zakat kann in Sachwerten oder Bargeld erfolgen.

4. Gibt es eine Abgabefrist?
Die Zakat- Pflicht verjährt nicht und muss daher für alle versäumten Jahre nachträglich entrichtet werden. Da die Zakat- Pflicht mit dem Tode nicht erlischt, muss die Zakat von der Erbmasse gezahlt werden und zwar vor der Verteilung an die Erben.

5. Wann ist man zakatpflichtig?
a) Man muss Muslim sein Nichtmuslime unterliegen der Zakat-Pflicht nicht, da die Zakat eine rein islamische gottesdienstliche Handlung ist. Allerdings können Nichtmuslime in einer islamischen Gesellschaft Nutzen aus der Zakat ziehen.
b) Man muss die Pubertät erreicht haben.
c) Man muss zurechnungsfähig sein.
Für Minderjährige und geistig Behinderte, die eigenes Vermögen besitzen, ist der Vormund (Wali) verpflichtet, an deren Stelle die Zakat zu entrichten.

6. Für welche Vermögenswerte muss Zakat bezahlt werden?

Nisab ist der Mindestbetrag an Vermögen, den ein Muslim haben sollte, bevor sein/ihr Vermögen zakatpflichtig wird. Der Prophet Muhammad (s) hat diesen Betrag auf den Wert von 20 Mithqal (ca. 85g Gold – ca. 1.250 Euro, Stand: Sept. 2006) festgelegt. Hat ein Muslim ein Vermögen dieser Höhe am Anfang sowie am Ende eines Mondjahres (ein Mondjahr ist um zehn Tage kürzer als ein Sonnenjahr), so muss er/sie 2,5% des angesammelten Geldes als Zakat abgeben. Schulden werden vom Vermögen abgezogen und sollten möglichst schnell zurückgezahlt werden.

Selbstständige Geschäftsleute

Händler sollten am Anfang des Jahres anhand ihrer Buchführung den Wert ihrer Handelsgüter feststellen und davon die noch ausstehenden Schulden abziehen. Die Zakat wird aus dem reinen Nettovermögen entrichtet.
 

Allgemeine Fragen zur Zakat ul Fitr

"Fitr" ist das Fastenbrechen, und "zakat-ul-fitr" oder auch "sadaqat-ul-fitr" ist eine Abgabe, die gegen Ende des Fastenmonats Ramadan entrichtet wird. Die wichtigsten Grundsätze dazu lassen sich den folgenden drei Überlieferungen entnehmen:
Ibn Abbas sagte: Allahs Gesandter (s) hat die "sadaqat-ul-fitr" vorgeschrieben als Reinigung für den Fastenden von Nichtigem und Obszönem und als Speisung für die Armen. Wer es vor dem Gebet (des Festes) entrichtet, für den ist es angenommene "zakat", und wer es nach dem Gebet entrichtet, für den ist es eine "sadaqah" wie andere." (Abu Dawud)
Ibn Umar sagte: "Der Prophet (s) schrieb als "sadaqat-ul-fitr" ein "sa‛" Gerste oder Datteln vor, zu entrichten von Jung und Alt, Frei und Unfrei, Mann und Frau." (Abu Dawud)
Ibn Umar sagte: Allahs Gesandter (s) trug uns hinsichtlich der "sadaqat-ul-fitr" auf, sie zu geben, bevor die Leute zum Gebet gingen. Er sagte: Abdullah bin Umar pflegte sie ein oder zwei Tage vorher zu entrichten. (Abu Dawud)
Auch wenn die Religionsgelehrten hinsichtlich gewisser Einzelheiten unterschiedliche Ansichten vertreten, läßt sich zur "zakat-ul-fitr" also folgendes sagen:
Wer im Ramadan fastet, entrichtet auch die "zakat-ul-fitr", sofern er nicht selbst bedürftig ist.
Für sich bereinigt er damit gewisse Mängel, die ihm während der Fastenzeit unterlaufen sind, den Armen leistet er damit zugleich eine Hilfe.
Zur Zeit des Propheten Muhammad (s) wurde die "zakat-ul-fitr" in Form von landesüblichen Lebensmitteln gegeben. Das zur Zeit des Propheten Muhammad (s) gebräuchliche Maß von einem "sa‛" entspricht etwa 1100 Gramm. Auch heutzutage wird in vielen muslimischen Ländern Reis, Getreide oder Mehl an die Armen verteilt, andererseits die "zakat-ul-fitr" aber auch als Geld entrichtet. Geht man von den heute in Deutschland üblichen Preisen für Nahrungsmittel aus und möchte den Bedürftigen damit wenigstens ein bescheidenes Festmahl am Tag des Fastenbrechens ermöglichen, so sollte man einen Betrag von etwa 6 Euro ansetzen.
Jeder, der in Frage kommt, zahlt aus seinem eigenen Vermögen. Für Kinder, die kein eigenes Vermögen haben, ist der Vater zuständig. Die Ehefrau, die eigenes Vermögen hat, zahlt für sich selbst, der Ehemann muß nicht, darf aber für sie aufkommen.
Auch wenn viele Muslime die "zakat-ul-fitr" erst am letzten Fastentag oder sogar erst unmittelbar vor dem Festgebet entrichten, ist es doch sinnvoll, damit nicht so lange zu warten, insbesondere, wenn die Empfänger dieser Gabe nicht in unmittelbarer Nachbarschaft leben. muslimehelfen bietet seit vielen Jahren die Möglichkeit, die "zakatu-l-fitr" an Bedürftige weiter zu leiten. Allein im letzten Jahr waren es über 17.000 Euro. Wir sehen dies einerseits als einen Dienst, den wir unseren Spendern erweisen, denn wir helfen ihnen, ihre religiöse Pflicht zu erfüllen. Aber andererseits ist es auch eine bedeutsame Hilfe für die Armen, in deren Namen wir uns bedanken. Auch in diesem Ramadan beabsichtigen wir, mit der "zakat-ul-fitr" armen Menschen Gutes zu tun und eine Freude zu machen. Damit dies rechtzeitig geschehen kann, ist es hilfreich, wenn diese Spenden bis zum Ende der dritten Woche des Ramadan bei muslimehelfen eingegangen sind. Aber auch verspätete Spenden gehen nicht verloren. Wir beschaffen dann damit inschallah bei einem nächsten Projekt Nahrungsmittel für Menschen in Not.

 

 

 

Haqqani Trust
Konto Nr. 360 43 37
Kreissparkasse Euskirchen (BLZ 382 50 110)

 

Kennwort: Zakat/Zakat ul Fitr

 

 

 
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